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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für die Zusammenarbeit mit der SalesDrive GmbH rund um SalesEye. Ausschließlich für Unternehmer.

Stand: Juni 2026 · SalesDrive GmbH, Obere Donaustraße 25, 1020 Wien

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragspartner & Leistungen
  3. Vertragsschluss
  4. Leistungsumfang & Mitwirkung
  5. Laufzeit & Kündigung
  6. Preise & Zahlung
  7. Ergebnis-Garantie
  8. Datenschutz & Auftragsverarbeitung
  9. Vertraulichkeit
  10. Nutzungsrechte an der Software
  11. Gewährleistung & Haftung
  12. Höhere Gewalt
  13. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der SalesDrive GmbH (nachfolgend „SalesDrive") und ihren Kunden über die Nutzung von SalesEye sowie die damit verbundenen Leistungen. Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG; ein Verbrauchergeschäft liegt nicht vor. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn SalesDrive ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragspartner & Leistungen

Vertragspartner ist die SalesDrive GmbH. SalesDrive erbringt je nach gewähltem Paket folgende Leistungen:

  • SalesEye (Software): Briefing, Cockpit, Auswertung, Coaching und die Found-Money-Ampel als Sales-Intelligence-Schicht.
  • Done-for-you (Kampagne + SalesEye): zusätzlich die Generierung qualifizierter Termine über trainierte SalesAgents sowie die individuelle Implementierung auf das Team des Kunden.
  • 1:1-Sparring: persönliche Begleitung zu Angebot, Pricing und Vertriebsprozess.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

3. Vertragsschluss

Angebote von SalesDrive sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SalesDrive oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Nebenabreden bedürfen der Textform.

4. Leistungsumfang & Mitwirkung

SalesDrive erbringt ihre Leistungen mit fachlicher Sorgfalt nach dem Stand der Technik. Der Erfolg setzt die aktive Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, an den vereinbarten Calls teilzunehmen, seine Gespräche bereitzustellen, erforderliche Zugänge (z. B. zum CRM) einzurichten und Rückfragen zeitnah zu beantworten. Unterbleibt die Mitwirkung, ruhen entsprechende Erfolgszusagen einschließlich der Garantie.

5. Laufzeit & Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei (3) Monate. Eine Zahlung im Jahresvorhinein (Prepay) ist möglich. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

6. Preise & Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist SalesDrive berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.

7. Ergebnis-Garantie

SalesDrive gewährt eine Ergebnis-Garantie: Verbessert sich die Abschlussquote des Kunden innerhalb der ersten 90 Tage trotz vollständiger Mitwirkung nicht messbar, arbeitet SalesDrive ohne zusätzliche Kosten weiter, bis eine messbare Verbesserung eintritt. Voraussetzung ist die vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 4 (Teilnahme an den Calls, Bereitstellung der Gespräche, Umsetzung der Empfehlungen). Die Garantie ist eine Nachbesserungszusage und begründet keinen darüber hinausgehenden Anspruch auf Rückzahlung, soweit nicht im Einzelangebot ausdrücklich anders geregelt.

8. Datenschutz & Auftragsverarbeitung

SalesDrive verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit SalesDrive im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere bei der Gesprächsanalyse), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Aufzeichnungen verantwortlich.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke außerhalb des Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

10. Nutzungsrechte an der Software

SalesDrive räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von SalesEye im vereinbarten Umfang ein. SalesEye wird als Software-as-a-Service bereitgestellt und ersetzt kein CRM, sondern ergänzt es. Sämtliche Rechte an der Software, den Modellen, Methoden und Inhalten verbleiben bei SalesDrive. Eine Weitergabe der Zugänge an Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig.

11. Gewährleistung & Haftung

SalesDrive haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SalesDrive nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelts. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausbleibende Abschlüsse oder mittelbare Schäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. SalesEye liefert Analysen und Empfehlungen; die unternehmerische Entscheidung und Gesprächsführung verbleibt beim Kunden.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die SalesDrive die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Ausfälle von Drittanbietern, Netz- oder Stromausfälle, behördliche Maßnahmen), befreien SalesDrive für die Dauer der Störung von den betroffenen Leistungspflichten.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Diese AGB sind eine sorgfältig erstellte Vorlage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Insbesondere Haftungs-, Garantie- und Kündigungsregelungen sollten vor dem Einsatz durch eine fachkundige Stelle geprüft und an die tatsächlichen Vertragsmodelle angepasst werden.

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